Öffentlicher Dienst: Lehrkraft (w/m/d) im Fach Gesang / Stimmbildung in Nordrhein-Westfalen gesucht!
Die charmante Stadt Meerbusch, mit rund 59.000 Einwohnern, ist ein wunderbarer Ort, der in der unverwechselbaren niederrheinischen Landschaft eingebettet ist. Sie bietet ideale Bedingungen für Familien, mit vielfältigen Freizeit-, Kultur- und Erholungsangeboten. Das bunte Vereinsleben und das rheinische Brauchtum schaffen einen perfekten Mix aus städtischem Flair und ländlichem Grün, was Meerbusch zu einer attraktiven Stadt mit hoher Lebensqualität macht.
Ab dem 1. Oktober 2025 sucht die städtische Musikschule eine Lehrkraft (w/m/d) im Bereich Gesang / Stimmbildung. Diese voll ausgebaute VdM-Musikschule bietet lehrreiche Herausforderungen, insbesondere in der Vermittlung von Gesangstechniken in verschiedenen Stilrichtungen, von Klassik bis Popularmusik. Darüber hinaus kann die Leitung eines Ensembles, Chores oder Kinderchores übernommen werden.
Die Anforderungen sind klar: Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Musikstudium im Fach Gesang sind erforderlich. Zusatzqualifikationen, wie in der Chorleitung oder Kinderstimmbildung, werden gerne gesehen. Außerdem sind Unterrichtserfahrung und die Fähigkeit, die Freude an der Musik zu wecken, unabdingbar. Die enge Zusammenarbeit mit Schülern, Eltern und Kollegen steht dabei im Fokus.
Wir bieten Ihnen eine abwechslungsreiche und unbefristete Anstellung in einer angenehmen Arbeitsumgebung. Eine Vergütung nach Entgeltgruppe 9 b TVöD sowie ein jährliches Leistungsentgelt sind nur einige der Vorteile. Zudem gibt es ein betriebliches Gesundheitsmanagement und zahlreiche Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes.
Interesse? Dann richten Sie Ihre Bewerbung, gerne bis zum 19. Juli 2025, inklusive der üblichen Unterlagen, an die Stadt Meerbusch – Der Bürgermeister online unter jobs.meerbusch.de. Bewerbungen sind ausdrücklich willkommen und werden besonders gefördert.
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Jobtitel
Lehrkraft (w/m/d) im Fach Gesang / Stimmbildung
Unternehmen
Stadt Meerbusch
Vollständige Stellenbeschreibung
Die Stadt Meerbusch (rd. 59.000 Einwohner) liegt in der unverwechselbaren niederrheinischen Landschaft. Gute Bedingungen für Familien mit Kindern sowie Freizeit-, Kultur-, und Erholungsangebote, ein buntes Vereinsleben und rheinisches Brauchtum, städtisches Flair und ländliches Grün sorgen für den richtigen Mix und machen Meerbusch zu einer attraktiven Stadt mit hoher Lebensqualität. Zum 1. Oktober 2025 ist bei der städtischen Musikschule die Teilzeitstelle einer Lehrkraft (w/m/d) im Fach Gesang / Stimmbildung zu besetzen. Die städtische Musikschule Meerbusch ist eine voll ausgebaute VdM-Musikschule. Ihre Aufgaben sind insbesondere Lehrtätigkeit im Fach Gesang/ Stimmbildung in verschiedenen Stilrichtungen von Klassik bis Popularmusik und von der Kinderstimme bis zur Erwachsenenstimmbildung Leitung eines Ensembles/ Chores/ Kinderchores (optional) die Mitwirkung bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen der Musikschule in Zusammenarbeit mit der Fachleitung SingPause und der Musikschulleitung Unsere Anforderungen abgeschlossene Berufsausbildung bzw. abgeschlossenes Musikstudium im Fach Gesang, Zusatzqualifikation Chorleitung, Kinderstimmbildung und / oder der Ward-Methode wird begrüßt, Unterrichtserfahrung im Fach Gesang, organisatorisches Geschick, Kommunikationsfähigkeit und besondere Freude am Umgang mit Schülern, Eltern und Kollegen/-innen, Interesse an einer fächerübergreifenden Zusammenarbeit in einem engagierten und motivierten Kollegium, Kreativität und Aufgeschlossenheit gegenüber neuen Arbeitsfeldern, Befähigung, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen die Begeisterung für Musik zu wecken und sie mit viel Empathie auf ihren Schritten in die Welt der Musik zu begleiten Wir bieten eine interessante, abwechslungsreiche und unbefristete Beschäftigung in einer Kommune mittlerer Größe mit etwa 750 Beschäftigten, ein angenehmes Arbeitsumfeld in einem kompetenten Team, das großen Wert auf fachliche Weiterentwicklung legt, eine Vergütung nach Entgeltgruppe 9 b TVöD bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen, bei besonderen persönlichen Leistungen ein jährliches Leistungsentgelt sowie eine Zusatzversorgung als betriebliche Altersvorsorge, ein wöchentliches Stundendeputat von 7,96 Unterrichtseinheiten à 50 Minuten. Aufgrund der zeitlichen Überschreitung der unterrichtsfreien Zeiten gegenüber dem tariflichen Urlaubsanspruch beträgt die tatsächliche Arbeitszeit während der Unterrichtszeiten 8,88 Unterrichtseinheiten à 50 Minuten, verteilt auf zwei Unterrichtstage. Für die (optionale) Ensemble-, Chor- oder Kinderchorleitung wird eine wöchentliche Regiezeit angerechnet Darüber hinaus wird ein betriebliches Gesundheitsmanagement mit vielen unterschiedlichen Angeboten sowie die üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes angeboten Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bevorzugt. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind ebenso erwünscht. Als Ansprechperson für weitere Fragen, gern auch im Vorfeld einer möglichen Bewerbung, steht Ihnen die Leiterin der Städtischen Musikschule, Frau Anne Burbulla, Tel.zur Verfügung. Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 19. Juli 2025 an die Stadt Meerbusch ? Der Bürgermeister online unter jobs.meerbusch.de
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Standort
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichungsdatum
Sun, 20 Jul 2025 22:44:37 GMT
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