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Öffentlicher Dienst: Krankenpflegehelfer, Kinderpfleger, Sozialpfleger, Heilerziehungspflegehelfer (m/w/d) Wohnen Kinder in Bayern von Blindeninstitut Regensburg gesucht

Der öffentliche Dienst in Bayern sucht engagierte Mitarbeiter in der Krankenpflege, Kinderpflege, Sozialpflege und als Heilerziehungspflegehelfer (m/w/d) für das Wohnen für Kinder beim Blindeninstitut in Regensburg. Hier erwartet Sie eine spannende Tätigkeit, bei der Sie Kinder in verschiedenen Entwicklungsphasen unterstützen und fördern können.

Die Stellen sind in Voll- oder Teilzeit mit einer flexiblen Wochenstundenanzahl verfügbar, um den besonderen Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden. Die Vergütung erfolgt nach den Richtlinien des TVÖD. Dies bedeutet, dass Sie nicht nur ein faires Gehalt erwarten können, sondern auch von Weihnachtsgeld profitieren, das Ihre finanzielle Planung erleichtert.

Darüber hinaus gibt es im Juli eine jährliche Einmalzahlung gemäß §18a TVöD, die Ihre finanzielle Situation weiter verbessert. Sie haben das Recht auf 30 Tage Urlaub im Jahr, was bedeutet, dass Sie ausreichend Zeit für Erholung und persönliche Interessen haben.

Wenn Sie ein Herz für die besonderen Herausforderungen in der Pflege haben und gerne im Team arbeiten, dann sind Sie hier genau richtig. Die Arbeit erfordert Einfühlungsvermögen, Geduld und Fachwissen, aber auch die Möglichkeit, beruflich zu wachsen und sich weiterzuentwickeln.

Also, worauf warten Sie noch? Wenn Sie dazugehören möchten, bewerben Sie sich bei uns! Das Blindeninstitut Regensburg bietet nicht nur ein attraktives Arbeitsumfeld, sondern auch die Chance, einen echten Unterschied im Leben von Kindern zu machen. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Teil eines Teams zu werden, das sich für eine bessere Zukunft der Kinder in Bayern einsetzt!

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Jobtitel

Krankenpflegehelfer, Kinderpfleger, Sozialpfleger, Heilerziehungspflegehelfer (m/w/d) Wohnen Kinder

Unternehmen

Blindeninstitut Regensburg

Vollständige Stellenbeschreibung

Wochenstunden Bezahlung nach dem TVÖD mit „Weihnachtsgeld“ und einer jährlichen Einmalzahlung im Juli (nach §18a TVöD) 30 Tage…

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Standort

Bayern

Veröffentlichungsdatum

Mon, 09 Jun 2025 22:08:41 GMT

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