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Öffentlicher Dienst: Krankenpflegehelfer, Kinderpfleger, Sozialpfleger, Heilerziehungspflegehelfer (m/w/d) Wohnen Kinder in Bayern von Blindeninstitut Regensburg gesucht

Der öffentliche Dienst in Bayern sucht voller Elan nach engagierten Fachkräften in verschiedenen Bereichen der Pflege. Momentan sind Krankenpflegehelfer, Kinderpfleger, Sozialpfleger und Heilerziehungspflegehelfer (m/w/d) gefragt, um insbesondere in der Wohneinrichtung für Kinder des Blindeninstituts Regensburg wertvolle Unterstützung zu leisten.

Die Stellen bieten spannende Möglichkeiten, um das Leben von Kindern mit besonderen Bedürfnissen aktiv mitzugestalten. Hierbei beläuft sich die wöchentliche Arbeitszeit auf 30 bis 39 Stunden – ideal für alle, die Beruf und Freizeit gut balancieren möchten.

Besonders attraktiv ist die Bezahlung: Die Vergütung erfolgt nach dem TVöD, was eine faire und transparente Entlohnung garantiert. Zusätzlich gibt es zum Jahresende ein ansehnliches Weihnachtsgeld, das für die meisten eine willkommene finanzielle Unterstützung darstellt. Darüber hinaus erhält man jährlich eine Einmalzahlung im Juli, gemäß § 18a TVöD.

Mit 30 Tagen Urlaub im Jahr sorgt der öffentliche Dienst dafür, dass seine Mitarbeiter auch ausreichend Zeit zur Regeneration findet. Und hey, das ist echt wichtig, gerade in der Pflege!

Wenn Du also eine erfüllende Herausforderung suchst, die sinnstiftend ist und in einem dynamischen Team stattfindet, überleg’s Dir! Diese Berufe bieten nicht nur tolle Möglichkeiten zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung, sondern auch die Chance, Teil einer wichtigen Gemeinschaft zu werden, die täglich einen Unterschied im Leben von Kindern macht.

Auf geht’s – werde Teil des öffentlichen Dienstes in Bayern und gestalte die Zukunft mit!

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Jobtitel

Krankenpflegehelfer, Kinderpfleger, Sozialpfleger, Heilerziehungspflegehelfer (m/w/d) Wohnen Kinder

Unternehmen

Blindeninstitut Regensburg

Vollständige Stellenbeschreibung

Wochenstunden Bezahlung nach dem TVÖD mit „Weihnachtsgeld“ und einer jährlichen Einmalzahlung im Juli (nach §18a TVöD) 30 Tage…

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Standort

Bayern

Veröffentlichungsdatum

Mon, 23 Jun 2025 22:14:55 GMT

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