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Öffentlicher Dienst: Referentin / Referent Geheim- und Sabotageschutz (w/m/d) in Bonn, Nordrhein-Westfalen von Bundesanstalt für Immobilienaufgaben gesucht

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) sucht derzeit eine Referentin/Referenten für Geheim- und Sabotageschutz (w/m/d) in Bonn. Diese spannende Position bietet die Möglichkeit, einen wichtigen Beitrag zum Schutz sensibler Informationen und Strukturen zu leisten. Die BImA legt großen Wert auf Diversität und Chancengleichheit. Daher sind Bewerbungen von Frauen, schwerbehinderten Personen und gleichgestellten Bewerbern besonders willkommen.

Ein grundlegender Aspekt dieser Stelle ist die Teilzeitbeschäftigung. Die BImA prüft gerne, inwieweit die Teilzeitwünsche an den spezifischen Arbeitsplatz angepasst werden können. Ziel ist es, sowohl den Anforderungen des Jobs gerecht zu werden als auch den Beschäftigten eine gesunde Work-Life-Balance zu ermöglichen.

Die Auswahlkriterien für diese Stelle sind klar definiert: Eignung, Befähigung und fachliche Leistung stehen im Vordergrund. Bei gleicher Eignung wird gemäß dem Bundesgleichstellungsgesetz bevorzugt auf Bewerberinnen geachtet. Das zeigt das Engagement der BImA für Geschlechtergerechtigkeit, insbesondere in höherwertigen Positionen.

Da es sich um eine Führungsposition handelt, müssen Bewerberinnen und Bewerber bereit sein, an Schulungen, wie z.B. „Führung in der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben“, teilzunehmen. Dies sichert, dass das Führungspersonal bestens vorbereitet ist. Ist die benötigte Abschlussurkunde noch nicht verfügbar, sollten die bisherigen Modulnoten bereitgestellt werden. Für Abschlüsse, die im Ausland erworben wurden, ist ein Nachweis über die Gleichwertigkeit erforderlich, der bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) eingeholt werden kann.

Beachten Sie, dass keine neuen Beamtenverhältnisse begründet werden dürfen. Eine Übernahme von verbeamteten Personen ist jedoch unter bestimmten Bedingungen möglich. So wird die BImA zum attraktiven Arbeitgeber, der sowohl gute Rahmenbedingungen als auch Entwicklungschancen bietet.

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Jobtitel

Referentin / Referent Geheim- und Sabotageschutz (w/m/d)

Unternehmen

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Vollständige Stellenbeschreibung

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)JobbeschreibungDie Arbeitsplätze in der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sind grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigung geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird für den jeweiligen Arbeitsplatz geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderungen des Arbeitsplatzes, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann.Die Auswahl erfolgt nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Bei gleicher Eignung werden Frauen nach dem Bundesgleichstellungsgesetz vorrangig berücksichtigt. Wir freuen uns besonders über Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Menschen und stellen diese bei gleicher Eignung bevorzugt ein. Im Rahmen des Bundesgleichstellungsgesetzes ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben bestrebt, den Anteil der Frauen – insbesondere auf höherwertigen Dienstposten/​​Arbeitsplätzen – zu erhöhen und fordert deshalb Frauen besonders zu Bewerbungen auf.Da es sich bei der ausgeschriebenen Funktion um eine Führungsposition handelt, wird erwartet, dass die Bewerberin oder der Bewerber an einer von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben angebotenen Schulung zum Thema „Führung in der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben“ teilnimmt.Sofern eine Abschlussurkunde zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegt, ist der schriftliche Nachweis der bisher erworbenen Modulnoten beizufügen. Sofern Sie im Ausland einen Hochschulabschluss erlangt haben, fügen Sie bitte Ihren Bewerbungsunterlagen einen Nachweis über die Gleichwertigkeit des Abschlusses bei. Informationen zur Anerkennung internationaler Abschlüsse finden Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).Sofern nicht die geforderte Qualifikation vorliegt, kann ggf. die Eingruppierung gemäß § 12 Abs. 2 Satz 6 TVöD i. V. m. § 12 Abs. 2 TV EntgO Bund eine Entgeltgruppe niedriger sein.Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben darf keine neuen Beamtenverhältnisse begründen. Eine Übernahme von verbeamteten Personen (statusgleich oder nächstniedrigere Besoldungsgruppe) ist mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) möglich.

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Standort

Bonn, Nordrhein-Westfalen

Veröffentlichungsdatum

Sat, 10 May 2025 22:22:22 GMT

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