Raumpfleger*innen für Schulen (m/w/d) in Kamen, Nordrhein-Westfalen von Stadtverwaltung Kamen gesucht

Website Stadtverwaltung Kamen

Die Stadtverwaltung Kamen in Nordrhein-Westfalen sucht derzeit *Raumpflegerinnen für Schulen (m/w/d) in Teilzeit** mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von bis zu 20 Stunden. Diese Position bietet eine spannende Möglichkeit, einen Beitrag zur Sauberkeit und Hygiene unserer Bildungseinrichtungen zu leisten.

Über den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) werden die Beschäftigten nach bestimmten Kriterien entlohnt. Die Eingruppierung erfolgt in die EG 2 TVöD, was bedeutet, dass der Stundenlohn zwischen 15,88 € und 19,70 € schwankt, abhängig von der Stufenzuordnung. Das ist eine faire Vergütung für die geleistete Arbeit, die dazu beiträgt, dass die Schülerinnen und Schüler in einem sauberen Umfeld lernen können.

Ein weiterer Pluspunkt? Der Urlaubsanspruch ist ebenfalls im Rahmen des TVöD geregelt. Das gibt den Beschäftigten die Möglichkeit, sich zu entspannen und neue Kraft zu tanken, was im Alltag oft unerlässlich ist.

Die Anforderungen sind eigentlich überschaubar. Erfahrung in der Gebäudereinigung ist von Vorteil, aber nicht zwingend notwendig. Die Stadtverwaltung bietet auch eine Einarbeitungsphase, in der neue Mitarbeiter*innen die nötigen Qualifikationen erwerben können.

Zudem spielt die Arbeit in einem so wichtigen Bereich wie der Schulreinigung eine entscheidende Rolle, um ein angenehmes Lernumfeld zu schaffen. Es ist nicht nur ein Job; es ist eine wertvolle Aufgabe, die einen positiven Einfluss auf die Schulgesellschaft hat.

Wenn du also auf der Suche nach einer sinnvollen Teilzeitbeschäftigung bist und gerne Teil des öffentlichen Dienstes werden möchtest, könnte diese Stelle genau das Richtige für dich sein. Mach den ersten Schritt und bewirb dich!

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Jobtitel

Raumpfleger*innen für Schulen (m/w/d)

Unternehmen

Stadtverwaltung Kamen

Vollständige Stellenbeschreibung

in Teilzeit (bis zu 20 Std.) nach den Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD). Die wöchentliche…. – eine Eingruppierung in die EG 2 TVöD (Stundenlohn ab 15,88 € bis 19,70 € – abhängig von der Stufenzuordnung) – einen Urlaubsanspruch

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Standort

Kamen, Nordrhein-Westfalen

Veröffentlichungsdatum

Sun, 29 Mar 2026 08:46:03 GMT

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