Website Landeshauptstadt Kiel
Die Landeshauptstadt Kiel sucht eine motivierte Abteilungsleiter*in für den Bereich Gebühren und Beiträge in den Kindertageseinrichtungen sowie der Schulkindbetreuung und dem BAföG. Diese Position ist besonders spannend, da sie eine wichtige Rolle bei der Unterstützung und Weiterentwicklung der städtischen Bildungs- und Betreuungsangebote spielt.
Mit einer Eingruppierung nach EG 12 TVöD oder A 12 gemäß SHBesG ist die Stelle attraktiv sowohl für erfahrene Fachkräfte als auch für aufstrebende Talente. Die gesuchte Persönlichkeit wird nicht nur die Verantwortung für die strategische Ausrichtung der Abteilung übernehmen, sondern auch aktiv an der Gestaltung von Gebührenmodellen mitwirken. Ziel ist es, faire und transparente Strukturen zu schaffen, die sowohl den Bedürfnissen der Familien als auch den kommunalen Rahmenbedingungen Rechnung tragen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt: Die ausgeschriebene Position kann flexible Arbeitszeiten erfordern. Oft finden Termine außerhalb der gewöhnlichen Arbeitszeiten statt. Hierbei ist es wichtig, einen guten Draht zu den verschiedenen Stakeholdern zu haben, um gemeinsam Lösungen zu erarbeiten.
In dieser verantwortungsvollen Rolle wird ein hohes Maß an Entscheidungskompetenz gefordert, um die Herausforderungen der heutigen Bildungslandschaft zu meistern. Sie tragen nicht nur dazu bei, rechtliche Vorgaben zu erfüllen, sondern setzen ebenfalls auf innovative Ansätze, um die Qualität der Betreuung und Bildung zu steigern.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Wenn Sie eine Leidenschaft für die öffentliche Verwaltung und den Bildungsbereich haben, dann könnte diese Position in Kiel genau das Richtige für Sie sein. Bewerben Sie sich jetzt und gestalten Sie die Zukunft der Bildung in Ihrer Stadt aktiv mit!
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Jobtitel
Abteilungsleiter*in Gebühren und Beiträge Kindertageseinrichtungen, Schulkindbetreuung, BAföG
Unternehmen
Landeshauptstadt Kiel
Vollständige Stellenbeschreibung
(Eingruppierung nach EG 12 TVöD bzw. A 12 SHBesG) und unterstütze zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Gebühren und Beiträge… sich nach der Vorbemerkung Nr. 4 der Entgeltordnung (VKA) zum TVöD. Es kann auch zu Terminen außerhalb der gewöhnlichen Arbeitszeit (z. B
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Standort
Kiel, Schleswig-Holstein
Veröffentlichungsdatum
Sat, 28 Mar 2026 08:44:21 GMT
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